Wir entlasten Sie....

... damit Sie Zeit haben

Wir kümmern uns um Ihre Werte

Unsere Mandanten haben sehr individuelle und unterschiedliche Anforderungen an die Verwaltung Ihres Vermögens.

Zwei Aufgaben stehen jedoch in der Regel im Vordergrund:

1) Die Forderung, das vorhandene Vermögen zu erhalten.

2) ... und der Wunsch, es zu mehren.

Die Verwaltung eines privaten Vermögens beruht auf dem vertrauensvollen Kontakt zwischen Vermögenseigentümer und Vermögensverwalter. Die Häufigkeit und Intensität des regelmäßigen Austauschs richtet sich dabei nach Ihren Wünschen. Um Ihre Werte kümmern wir uns jederzeit. Auch wenn Sie selbst verhindert sind oder sich auf andere Lebensbereiche konzentrieren. Beispielsweise während Ihrer Urlaubs- oder Geschäftsreise oder einer Phase, in der Sie einfach nicht zur Verfügung stehen.

Sie müssen und können jederzeit sicher sein, dass Ihre Vermögens- und Anlageinteressen gewahrt werden.

Ihre Werte in guten Händen

Zuverlässige Bankpartner

Ihr Konto und Depot wird bei einer Groß- oder Privatbank geführt. Sie genießen die traditionelle Banksicherheit, da alle Konten bei den depotführenden Banken auf Ihren Namen lauten und nur Sie selbst Verfügungen (Auszahlungen, Überweisungen, Überträge) veranlassen können. Selbstverständlich sind unsere Partnerbanken Mitglied im Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes. Zu unseren Partnern gehören zudem inhabergeführte Investmentbanken und schweizer Kreditinstitute. Wir empfehlen Ihnen gerne eine Depotbank für Ihre Anlagestrategie und sorgen für eine möglichst kosteneffiziente Lösung für Sie. Zudem unterstützen wir Sie vollumfänglich bei der Konto- & Depoteröffnung bei der Bank Ihrer Wahl.

Was genau ist eigentlich Vermögensverwaltung?

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Generationenvermögen

Oftmals sind die uns anvertrauten Vermögenswerte das Werk von mehreren Generationen. Der verbreitete Wunsch, dass es den eigenen Nachkommen gut - oder sogar besser gehen soll, als einem selbst, wird nicht selten durch Weitergabe von Vermögenswerten in die jüngere Generation bewerkstelligt. In Absprache mit Ihrem Steuerberater können wir Sie gerne bei Fragen zu Vermögensübertragungen auf Ihre nahen Verwandten unterstützen. Der Wunsch, weiterhin die Erträge zu vereinnahmen aber auch steuerliche Aspekte bringen oftmals das Instrument des Nießbrauchvorbehalts auf die Tagesordnung der Familien. Die steuerlich anzusetzenden Werte lassen sich hierdurch je nach Verwandtschaftsgrad und Lebensalter erheblich reduzieren, sodass Schenkungs-Freibeträge in der Familie optimal genutzt werden können. Gerne sprechen wir mit Ihnen über Details.

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